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EU-Kommission: Plattformen wie Uber, Mjam und andere sollen Mitarbeiter einstellen
Digitale Plattformen profitieren von der Selbstausbeutung und Scheinselbstständigkeit ihrer "Angestellten". Um dies zu verhindern, schlägt die EU-Kommission nun Leitlinien für die europäischen Länder vor. Ziel ist die Kontrolle der Arbeitsbedingungen mit dem Ziel der Beschäftigung von Zulieferern und anderen Scheinselbstständigen.
Was ist das Problem? - Scheinselbstständigkeit und Selbstausbeutung
Prekäre Arbeitsbedingungen, keine Planungssicherheit, Gesundheitsrisiken und Stress, Stress, Stress! Sie hetzen jeden Tag von A nach B und haben kaum Zeit, zwischendurch auf die Toilette zu gehen. Sie bringen uns unsere Pakete, unser Essen und fahren uns nachts nach Hause, weil Taxis zu teuer sind. Sie sind selbstständig und arbeiten für digitale Plattformen und haben vor allem eines gemeinsam: Sie haben kaum Rechte.
Digitale Plattformen: Das Märchen von den Vermittlern
Digitale Plattformen wie Uber, Mjam und Deliveroo beschäftigen Selbstständige und bringen sie mit potenziellen Kunden zusammen. Sie sind Vermittler, keine Arbeitgeber. Das betonen sie immer wieder. Denn wenn sie Arbeitgeber wären, müssten sie sich um die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter kümmern. Sie müssten den Mindestlohn zahlen und das in der EU geltende Arbeitsrecht einhalten. Aber das tun sie nicht - zumindest noch nicht.
"Die digitale Wirtschaft wird oft als die Wirtschaft der Zukunft dargestellt. Zweifellos bietet sie den Unternehmen neue Perspektiven, aber auch auf Kosten einiger Arbeitnehmer", sagt Aude Cefaliello, Forscherin am Europäischen Gewerkschaftsinstitut (ETUI).
Der digitale Chef: ein Algorithmus
Die Selbstständigen sind in Wirklichkeit Arbeitnehmer. Sie sind einem digitalen Chef unterstellt: einem Algorithmus, der sie überwacht und ihre Leistung bewertet. Die effizientesten Mitarbeiter bekommen gute Schichten zugeteilt, die weniger effizienten werden sanktioniert. Der ständige Vergleich baut Druck auf und führt dazu, dass so manches Risiko eingegangen wird. Vor allem im Straßenverkehr kommt es dadurch immer wieder zu stressbedingten Verkehrsunfällen. (https://www.bbc.com/news/technology-45247655)
Europaweit regt sich Widerstand: Recht auf Urlaub und Mindestlohn
Mehrere Länder gehen inzwischen rechtlich und gerichtlich gegen Ausbeutung vor:
Spanien: Ab März 2021 gelten Lieferfahrer als Arbeitnehmer und müssen von den Plattformen angestellt werden.
GROSSBRITANNIEN: Der Oberste Gerichtshof hat zwei Uber-Fahrern den Arbeitnehmerstatus zuerkannt. Sie haben Anspruch auf Mindestlohn und Urlaub.
Frankreich: Der Oberste Gerichtshof definiert das Arbeitsverhältnis zwischen Kurieren und Plattformen als Lohnarbeit.
Diese Urteile haben eines gemeinsam: "Sie räumen mit dem Mythos der ’unabhängigen Auftragnehmer’ und ’Kleinstunternehmen’ auf und erkennen an, dass es sich bei diesen Personen in Wirklichkeit um abhängig Beschäftigte handelt, die Anspruch auf jeglichen arbeitsrechtlichen Schutz haben", so Cefaliello.
Autor: https://scoop.me/platform-workers-europe/
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